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GTÜ-Vertragsparter

Service für Sicherheit

Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
Alle zwei Jahre ist es wieder so weit: Die Fahrt zur amtlichen Fahrzeuguntersuchung steht an. Damit alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen sicher unterwegs sein können, ist die regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge Pflicht. Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren zum ersten Mal vorstellig werden; danach muss alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen und ein Eintrag im Fahrzeugschein dokumentieren die durchgeführte Prüfung und verweisen auf den nächsten Prüftermin.
Hauptuntersuchung ohne Stress
Der bevorstehende Termin zur Haupuntersuchung bereitet vielen Auto- und Motorradfahrern Kopfzerbrechen. „Kommt mein Fahrzeug ohne Beanstandungen durch? Werden Mängel festgestellt und ich muss wieder kommen?“ Vergessen Sie den Stress. Bereiten Sie sich einfach mit der GTÜ auf diesen Termin vor.
HU-Checkliste
Wenn Ihr Auto oder Motorrad die HU nicht besteht, müssen Sie erneut vorfahren. Besser, Sie schauen Ihr Kfz vor dem Termin einmal ganz genau an. Denn manche Mängel sind auch vom Laien mit bloßem Auge erkennbar, z. B. defekte Leuchten, blinde Spiegel oder eine beschädigte Frontscheibe. Nehmen Sie sich einfach die Punkte unserer Checkliste vor. Dann kommen Sie möglichen Mängeln schnell auf die Spur. Wenn Sie nur einmal statt zweimal bei der Prüfstelle erscheinen, sparen Sie Zeit und Geld. Die GTÜ zeigt Ihnen deshalb, was Sie tun müssen, damit Ihr Kfz bei der Untersuchung eine gute Figur macht.

Tiefer, schneller, breiter

Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich tieferlegen, eine Anhängerkupplung, einen Spoiler, einen Sportauspuff anbringen oder sonstige bauliche Verä

  • Fahrwerks-Tieferlegung
  • Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben
  • Ausrüstung mit Nachrüstabgasreinigungssystemen
  • Umbauten von Motorrädern
  • Anbringung einer Anhängerkupplung
  • Anbringung eines Spoilers
  • Anbau von Sonderrädern
  • Anbau eines Sportauspuffs

Fahrzeug umgebaut?

Einzelabnahmen nach §19(2) i. Verb. m. §21 StVZO

Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich individuell verändern? Der Verwendungsbereich der Prüfzeugnisse ist nicht einghehalten? Sie haben Mehrfachänderungen vorgenommen, die sich gegenseitig beeinflussen ( z.B. Gewinde- / Sportfahrwerk mit Sonderrädern und Sportlenkrad oder Schalldämpferanlage mit Sportluftfilter ) ? Sie haben ihr Fahrzeug zum Wohnmobil um bzw. ausgebaut ? Diese Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis benötigen Sie ein positives Gutachten gem. § 19(2) i. Verb. m. §21 StVZO. Auch dies können Sie im Rahmen unserer Tätigkeit als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ an unserer Prüfstelle erhalten. Hierfür ist allerdings ein Vorgespräch mit Vorlage von Prüfzeugnissen und kurzer Besprechung der erfolgten bzw. geplanten Umbauten erforderlich. Anschließend kann auch kurzfristig eine Terminvereinbarung zur Begutachtung erfolgen.

Einzel – Betriebserlaubnis ( EBE ) für Fahrzeuge nach §21 StVZO

Sie haben ein Importfahrzeug, dass im Geltungsbereich der StVZO zugelassen werden soll und nicht aus der EU stammt oder aus der EU importiert wird und keine gültige EWG – Übereinstimmungsbescheinigung ( COC ) im Original vorliegt ? Zur Erlangung einer Einzel – Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO stehen wir ebenfalls im Rahmen unserer Tätigkeit als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ an unserer Prüfstelle zur Verfügung. Auch hierfür ist allerdings ein Vorgespräch mit Vorlage von Datenblättern und Fahrzeugpapieren und eine kurze Besprechung erforderlich. Anschließend kann auch hier kurzfristig eine Terminvereinbarung zur Begutachtung erfolgen.

Ihr Anliegen ist uns wichtig – buchen Sie bequem Ihren Termin online.